Von Fortis e.V. werden Menschen mit einer Bewährungsauflage zur Leistung gemeinnütziger Arbeit der Amtsgerichte Böblingen und Leonberg an qualifizierte Arbeitsstellen vermittelt, um dort Ihre Auflage zu erfüllen.
Wann kann grundsätzlich gemeinnützige Arbeit geleistet werden?
- Auf Antrag eines verurteilten Menschen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafe
- Bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe
- Im Rahmen von Bewährungsauflagen
- Bei Verfahrenseinstellung
Wer profitiert von gemeinnütziger Arbeit?
- Die verurteilten Menschen durch Haftvermeidung und Hilfe zur Resozialisierung
- Das Land Baden-Württemberg durch Kostenersparnis und Entlastung des Strafvollzugs
- Die Gesellschaft qua Opferschutz durch Resozialisierung und eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit
- Die Einsatzstellen durch die Unterstützung im Betrieb
Informationen für Einsatzstellen
- Die Einsatzstellen entscheiden über einen Einsatz der verurteilten Menschen
- Es entstehen keine Kosten
- Bei Arbeits- und Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung
- Während des gesamten Einsatzes sind wir für Sie ansprechbar
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage zum Projekt beim Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg.
Kontakt
Friedrich-List-Straße 62
71032 Böblingen
Fon: 07031 / 20 42 513
Fax: 07031 / 20 42 525
Mail: straffaelligenhilfe@fortis-ev.org